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25.03.2020

Pressemitteilung

Zur aktuellen Lage der soziokulturellen Zentren

Die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise bringen die soziokulturellen Zentren und Initiativen in eine dramatische Situation und in existenzielle Bedrohung. Und gerade wenn im Zuge der Bewältigung der Krise gesellschaftliche Probleme und Angelegenheiten bearbeitet und neu geordnet werden können, werden die soziokulturellen Zentren als Dritte Orte der Kommunikation dringend gebraucht – mehr als zuvor. Momentan sind sie aber durch den Shutdown massiv gefährdet. Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren fordert deshalb ein Rettungspaket zur Unterstützung der Soziokultur.

Das Veranstaltungs- und Kontaktverbot zieht der Soziokultur den Boden unter den Füßen weg. Ihre Akteure beuten sich bereits seit Jahrzehnten selbst aus. Nicht profit- sondern ideell und gemeinnützig orientiert, sind sie zudem gesetzlich an der Bildung von Rücklagen gehindert, und sie brauchen einen Großteil ihrer selbst erwirtschafteten Eigenmittel für ihre Grundkosten.

Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. hat ihre 566 Mitgliedseinrichtungen befragt und fast alle haben geantwortet. Das Ergebnis ist niederschmetternd. Als unmittelbare Auswirkung von COVID-19 sind nun im Zeitraum vom 15. März bis 15. April mindestens 8.000, wahrscheinlicher aber nahe 13.500 Veranstaltungen von Absagen betroffen, mit ihnen die Künstler*innen und die vielen Freischaffenden und Veranstaltungstechniker*innen.

Schätzungsweise zwischen 2.300 und 4.800 Veranstaltungen und kontinuierliche Angebote lassen sich voraussichtlich verschieben. Mehr als zwei Drittel der befragten soziokulturellen Zentren verfügen für den Fall von „Betriebsschließungen auf behördliche Anordnung“ über keine Versicherung. Sie müssen den finanziellen Verlust selbst tragen. Je Einrichtung wird er sich auf durchschnittlich 20.500 Euro, insgesamt auf mehr als 8 Millionen Euro belaufen.

Wegen der finanziellen Einbußen fehlt also vor allem für Betriebs-, Gemein- und Personalkosten die Deckung. Der Mittelwert der Unterdeckung liegt bei knapp 13.000 Euro pro Einrichtung, die Gesamtsumme voraussichtlich bei nahezu knapp 5 Millionen.

Da in soziokulturellen Zentren nur 10 Prozent der Akteure versicherungspflichtig angestellt sind, davon wiederum wenig mehr als ein Viertel mit Vollzeitstelle und die anderen mit Teilzeitstellen in Mini- und Midijobs oder im Ausbildungsverhältnis, greift das Kurzarbeitergeld hier nicht. Zumal drei Viertel der Einrichtungen nicht nach Tarif zahlen können, das heißt, Kurzarbeitergeld ist hier nicht existenzsichernd.

In der jetzt akuten Situation behelfen sich Zentren mit weiteren Stundenkürzungen und mit der Anordnung von Urlaub. 33 Einrichtungen müssen bereits zum jetzigen Stand Entlassungen vornehmen. Die ersten Einrichtungen habe ihre Schließung angekündigt.

Zur Rettung der soziokulturellen Zentren und Initiativen brauchen wir:

  • die Auszahlung aller bewilligten bzw. in Aussicht gestellten Projektförderungen in voller Höhe,
  • einen Nothilfefonds "GAP", mit dem Bedarfe für Grundkosten, aktivitätsbezogene Kosten und Personalkosten abgefangen werden können.

Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren hat hierfür ein Rettungspaket erarbeitet, das subsidiär zu allen Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen greifen soll.

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