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28.07.2020

#LOCKNROLL, Magazin SOZIOkultur

BADEN-WÜRTTEMBERG: Relativ gesehen am besten dran. [Soziokultur im Ländervergleich, Teil 1]

Von: Christine Steiner

Ein Vergleich zwischen den Bundesländern

Die Unterschiede bei den Förderbedingungen für die soziokulturelle Arbeit sind zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr groß. Die Corona-Krise hat diese Unterschiede noch einmal verdeutlicht.

Kultur gehört bekanntlich zu den freiwilligen Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung, die deshalb auch durch die Kommunen zu finanzieren sind. Besonders in strukturschwachen Gebieten und in Problemquartieren von Großstädten reichen die kommunalen Einnahmen seit Jahrzehnten bei weitem nicht hin, um eine Grundfinanzierung der soziokulturellen Einrichtungen zu gewährleisten, die ein Mindestmaß an Planungssicherheit bietet. Während der letzten Jahre weisen die Leistungen unserer Mitgliedseinrichtungen sowohl qualitativ als auch quantitativ große Zuwächse auf. Parallel dazu hat sich beim Bund und in den Ländern das Bewusstsein vertieft, dass Soziokultur eine unverzichtbare Rolle für das demokratische Gemeinwesen spielt und mit vereinten Kräften unterstützt werden muss. Zwischen den einzelnen Ländern bestehen aber zum Teil sehr große Unterschiede. Es gab sie bereits während der „normalen“ Vor-Pandemiezeiten, und es gibt sie in den landespolitischen Reaktionen auf die aktuelle Krise. Erstmalig geben auf  die Landesverbände einen Überblick über beides.

 

Teil 1: Baden-Württemberg

 

  • Kommunale Förderung wird 2:1 vom Land bezuschusst.
  • Trotz Soforthilfe sind vor allem Häuser mit hoher Eigenerwirtschaftungsquote gefährdet.

Die LAKS Baden-Württemberg e.V. handelte Mitte der 1980er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Förderung für die soziokulturellen Zentren aus. Wurden zunächst Ausstattungs- und Baumaßnahmen gefördert, kamen später die Bereiche Projekte und Laufende Programmarbeit (= institutioneller Zuschuss) hinzu. Die anvisierte Zwei-zu-eins-Förderung (kommunaler Zuschuss gemessen an Landeszuschuss) konnte jedoch aufgrund von Haushaltssperren und stagnierenden Mitteln jahrelang nicht erreicht werden. Erst mit dem Regierungswechsel 2011 von CDU/FDP hin zu Grüne/ SPD wurde sie umgesetzt. Steigende kommunale Förderung und der Aufbau neuer Zentren ließen den Förderbedarf seitdem immer weiter steigen, was das Land jedoch nicht in jedem Fall mittragen kann oder will. So wurden mit den neuesten Förderrichtlinien die Bau- und Projektmittel auf das Nötigste beschränkt und die Haushaltsmittel nur um die üblichen Inflationsraten erhöht.

Als die pandemische Ausbreitung des Coronavirus die deutschen Behörden zwang, den kulturellen Veranstaltungsbetrieb für unabsehbare Zeit stillzulegen, reagierten viele Zuwendungsgeber schnell und umsichtig: Neben einigen Kommunen zahlte auch das Land Baden-Württemberg vorzeitig Raten der für dieses Jahr geplanten Landesmittel aus. Positiv wirkt sich außerdem aus, dass die soziokulturellen Zentren Rücklagen in Höhe von bis zu 30 Prozent ihrer durchschnittlichen zuwendungsfähigen Jahresausgaben bilden dürfen. Diese Umstände haben in den ersten Wochen das Überleben gesichert. Und noch besteht auch die Hoffnung, dass die Landesmittel in der ursprünglich veranschlagten Höhe ausbezahlt werden. So wurden verwendungsrechtliche Richtlinien erarbeitet, die es erlauben – mit Verweis auf die Härtefallregelung –, Fördermittel auch dann nicht zurückzufordern, wenn der Förderzweck nicht oder nicht in vollem Umfang erreicht werden konnte. Aber wie viel Geld vom Land letztendlich wirklich an die Zentren ausbezahlt wird, werden wohl erst die nächsten Monate zeigen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern konnten die soziokulturellen Zentren vom ersten Tag an an der CoronaSoforthilfe des Landes und des Bundes partizipieren. Gemeinnützige Betriebe (auch rein ehrenamtlich geführte) sind antragsberechtigt, soziokulturelle Zentren wurden auf der betreffenden Website des MWK sogar explizit als beispielhafte Antragsteller aufgeführt. Auch dies ist ein Erfolg der Lobbyarbeit der letzten Jahre. Solo-Selbstständige, und somit auch Künstler*innen, dürfen einen Betrag von 1.180 Euro pro Monat als Unternehmerlohn ansetzen. Mittlerweile haben 19 Mitglieder der LAKS einen Antrag gestellt, 14 davon haben bereits Geld in einer Gesamthöhe von über 215.000 Euro erhalten. Und ganz aktuell stellte das MWK seinen Masterplan Kultur vor, der unter anderem einen Nothilfefonds sowie ein Impulsprogramm zur Förderung von ersten kleinen Veranstaltungen in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro umfasst.

Eine wichtige Scharnierfunktion nimmt dabei die LAKS-Geschäftsstelle ein: Sie versorgt ihre Mitglieder mit Informationen bezüglich der Hilfsprogramme, rechtlicher Sachverhalte oder Onlinekultur. Und gleichzeitig steht sie in ständigem Austausch mit dem MWK, den Verwaltungsbehörden und den Fraktionen, um auf die Situation der Zentren aufmerksam zu machen und am Diskurs über Exit-Strategien teilhaben zu können.

Trotz dieser vergleichsweise positiven Umstände stellt sich die aktuelle Lage in manchen Zentren dramatisch dar. Knapp die Hälfte der LAKS-Mitgliedszentren arbeitet mit hauptamtlichem Personal, das vielerorts in Kurzarbeit geschickt werden musste. Und gerade Häuser mit einer hohen Eigenfinanzierungsquote von 70–90 Prozent können ihre Fixkosten trotz aller Hilfsmaßnahmen aufgrund des Einnahmeausfalls nicht decken. Sie sind in absehbarer Zeit massiv in ihrer Existenz bedroht. Hier müssen auch für die nächsten sechs bis zwölf Monate Hilfspakete geschnürt werden. Die ersten Brandbriefe an Verantwortliche wurden bereits verschickt.

(Stand 20. Mai 2020)

Der Vergleich zwischen den Bundesländern ist in der Zeitschrift SOZIOkultur 2/2020 Lock'n'Roll erschienen.

Autor*innen

  Christine Steiner Assistentin Geschäftsführung LAKS Baden-Württemberg e.V.

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